Die Referenzsubstanz Carboxyatractylosid ist als Primärstandard mit ausgewiesenem Absolutgehalt zertifiziert (berücksichtigt chromatographische Reinheit, Wasser, Restlösungsmittel, anorganische Verunreinigungen).
Der Gehalt des Gegenions wird quantitativ bestimmt und bei der Berechnung des Absolutgehalts dieser Referenzsubstanz als Verunreinigung betrachtet. Der zertifizierte Absolutgehalt des Referenzstandards bezieht sich somit auf den Gehalt der reinen Carboxyatractylinsäure.
Wir haben Hinweise darauf, dass es in der Literatur ggf. zu Verwechslungen zwischen dem Atractylosid (Artikel 84195) und der 4'-Desulfocarboxyatractylinsäure (Artikel 85734) gekommen ist. Bei der 4'-Desulfocarboxyatractylinsäure handelt es sich um ein Derivat des Carboxyatractylosids (Artikel 84196).